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Statut 3: Das Königsschießen
§ 1 Allgemeines
- Jedes Vereinsmitglied sollte bestrebt sein in seinem Verein etwas Besonderes zu erreichen. Der Höhepunkt eines jeden Mitglieds sollte es sein, einmal Schützenkönig bzw. Schützenkönigin zu werden.
- Da für die Majestäten Unkosten entstehen, wird vom Verein ein Königsgeld gezahlt. Das Königsgeld wird in zwei Teilen ausgezahlt. Der erste Teil (100 EUR €) zum Katerfrühstück und der zweite Teil (100 EUR€) beim abholen der Majestäten.
§ 2 Königsschießen für männliche ordentliche Mitglieder
- Die Königswürde kann jedes männliche ordentliche Mitglied erringen, welches mindestens ein Jahr Vereinsangehörig ist und das 21. Lebensjahr vollendet hat.
- Die Termine für das Königsschießen werden durch den 1. Sportleiter festgelegt.
- Wettbewerb: Es sind 5 Schuss KK (stehend aufgelegt) auf die Königsscheibe und 2 Steckschüsse KK (stehend aufgelegt) auf Wettkampfscheibe abzugeben.
- Die Würde des Schützenkönigs erwirbt der Schütze, welcher beim Königsschießen die höchste Ringzahl erreicht. Bei gleicher Ringzahl entscheidet die Höhe der Ringzahl der Steckschüsse.
- Die Proklamation des Königs findet am Schützenfest - Sonntag statt.
- Scheidet der proklamierte Schützenkönig aus dem Verein aus oder wird ihm die Königswürde durch Entscheidung des Ehrenrates aberkannt oder legt er die Königswürde aus berechtigten Gründen nieder, so fällt die Königswürde auf den Vizekönig.
- Der proklamierte Schützenkönig ist für sein Amt die nächsten zwei Jahre gesperrt.
§ 3 Königsschießen für weibliche ordentliche Mitglieder
- Die Königswürde kann jedes weibliche ordentliche Mitglied erringen, welches mindestens ein Jahr Vereinsangehörig ist und das 21. Lebensjahr vollendet hat.
- Die Termine für das Königsschießen werden durch den 1. Sportleiter festgelegt.
- Wettbewerb: Es sind 5 Schuss KK (stehend aufgelegt) auf die Königsscheibe und 2 Steckschüsse KK (stehend aufgelegt) auf Wettkampfscheibe abzugeben.
- Die Würde der Schützenkönigin erwirbt die Schützin, welche beim Königsschießen die höchste Ringzahl erreicht. Bei gleicher Ringzahl entscheidet die Höhe der Ringzahl der Steckschüsse.
- Die Würde der Vizeschützenkönigin erwirbt die Schützin, welche beim Königsschießen die zweithöchste Ringzahl erreicht.
- Die Proklamation der Schützenkönigin und Vizeschützenkönigin findet am Schützenfest - Sonntag statt.
- Scheidet die proklamierte Schützenkönigin aus dem Verein aus oder wird ihr die Königswürde durch Entscheidung des Ehrenrates aberkannt oder legt sie die Königswürde aus berechtigten Gründen nieder, so fällt die Königswürde auf die Vizekönigin.
- Die proklamierte Schützenkönigin und Vizeschützenkönigin sind für ihr jeweiliges Amt die nächsten zwei Jahre gesperrt.
§ 4 Königsschießen für jugendliche Mitglieder
- Die Königswürde kann jedes jugendliche Mitglied erringen, welches mindestens ein Jahr Vereinsangehörig ist und im Schützenfestjahr das 15. Lebensjahr vollendet und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Die Termine für das Jugendkönigsschießen werden durch den Leiter der Jugendabteilung festgelegt.
- Es werden ein Jugendkönig, eine Jugendkönigin, ein Vizejugendkönig und eine Vizejugendkönigin ausgeschossen.
- Wettbewerb: Es sind 5 Schuss KK (stehend aufgelegt) auf die Königsscheibe und 2 Steckschüsse KK (stehend aufgelegt) auf Wettkampfscheibe abzugeben.
- Die Würde des Jugendkönigs und der Jugendkönigin erwerben die Jugendlichen, welche beim Königsschießen die höchste Ringzahl erreichen. Bei gleicher Ringzahl entscheidet die Höhe der Ringzahl der Steckschüsse.
- Die Würde des Vizejugendkönig und der Vizejugendkönigin erwerben die Jugendlichen, welche beim Königsschießen die zweithöchste Ringzahl erreichen.
- Die Proklamation des Jugendkönigs, der Jugendkönigin, des Vizejugendkönig und der Vizejugendkönigin findet am Schützenfest - Sonntag statt.
- Scheidet der proklamierte Jugendkönig oder die Jugendkönigin aus dem Verein aus oder wird ihm/ihr die Königswürde durch Entscheidung des Ehrenrates aberkannt oder legt er/sie die Königswürde aus berechtigten Gründen nieder, so fällt die Königswürde auf den jeweiligen Vizekönig.
- Der proklamierte Jugendkönig, die Jugendkönigin, der Vizekönig und die Vizejugendkönigin sind für ihr jeweiliges Amt die nächsten drei Jahre gesperrt.
§ 5 Schülerkönigsschießen
- Die Königswürde kann jedes Mitglied erringen, welches mindestens ein Jahr Vereinsangehörig ist und im Schützenfestjahr das 12. Lebensjahr vollendet und das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die Termine für das Schülerkönigsschießen werden durch den Leiter der Jugendabteilung festgelegt.
- Es werden ein Schülerkönig(in) und ein Vizeschülerkönig(in) ausgeschossen.
- Wettbewerb: Es sind 5 Schuss Luftgewehr (stehend aufgelegt) auf die Königsscheibe und 2 Steckschüsse Luftgewehr (stehend aufgelegt) auf Wettkampfscheibe abzugeben.
- Die Würde des Schülerkönigs(Königin) erwirbt der Schüler, welcher beim Schülerkönigsschießen die höchste Ringzahl erreichen.
- Die Würde des Vizeschülerkönigs (Königin) erwirbt der Schüler, welcher beim Schülerkönigsschießen die zweithöchste Ringzahl erreichen.
- Die Proklamation des Schülerkönigs (Königin) und des Vizeschülerkönigs (Königin) findet am Schützenfest - Sonntag statt.
- Scheidet der proklamierte Schülerkönig (Königin) aus dem Verein aus oder wird ihm/ihr die Königswürde durch Entscheidung des Ehrenrates aberkannt oder legt er/sie die Königswürde aus berechtigten Gründen nieder, so fällt die Königswürde auf den Vizeschülerkönig (Königin).
- Der proklamierte Schülerkönig (Königin) und der Vizeschülerkönig(Königin) sind für ihr Amt die nächsten zwei Jahre gesperrt.
§ 6 Vizekönigsschießen auf Vogel
- Den Beginn des Vogelschießens am Schützenfest - Samstag bestimmt der 1. Sportleiter. Am Schützenfest - Sonntag endet das Vogelschießen mit dem Ausschießen des Vizeschützenkönigs.
- Das Vogelschießen kann am ersten Tag vorzeitig abgebrochen werden, um die Fortsetzung des Schiessens am zweiten Tag zu gewährleisten. Die Entscheidung obliegt dem 1. Sportleiter.
- Die Schützen schiessen auf den Vogel (gem. Anlage 1) mit einer vom Verein bereitgehaltenen Waffe und mit der vom Verein jeweils bereitgestellten Munition.
- Es gibt einen Vogel für Schüler und Jugendliche und einen Vogel für ordentliche Mitglieder.
- Die Schützen schiessen stehend aufgelegt.
- Es wird der Reihe nach geschossen. Der König rückt an die erste Stelle und eröffnet das Vogelschießen.
- Jeder Schütze hat jeweils nur einen Schuss je Durchgang.
- Der Schütze, der beim Aufruf seines Namens nicht im Sichtbereich der Schießaufsicht anwesend ist, verliert seinen Schuss, sobald ein nach ihm eingeteilter Schütze geschossen hat.
- Fällt eines der Teile des Vogels herunter, so wird dieses Teil dem Schützen zugesprochen, der zuletzt geschossen hat.
- Ein Teil gilt als abgeschossen, wenn es vollständig herunter gefallen ist und den Boden berührt, wobei unerhebliche Reste außer Betracht bleiben.
- Auf dem Rumpf des Vogels für ordentliche Mitglieder schießen nur noch die männlichen ordentlichen Mitglieder.
- Fällt der Rumpf des Vogels herunter (Der Rumpf muss restlos heruntergefallen sein.), ist der Schütze der zuletzt geschossen hat Vizekönig.
- In Zweifelsfällen trifft der 1. Sportleiter die von keinem Vereinsorgan überprüfbare und damit endgültige Entscheidung. Eine einmal durch den 1. Sportleiter verkündete Entscheidung ist unabänderlich.
- Die Vizekönigswürde kann jedes männliche ordentliche Mitglied erringen, welches das 21. Lebensjahr vollendet hat.
- Die Proklamation des Vizekönigs findet am Schützenfest - Sonntag statt.
- Der proklamierte Vizekönig ist für sein Amt die nächsten zwei Jahre gesperrt.
§ 7 Vogelkönigschießen
- Den Termin des Vogelkönigschießens bestimmt der 1. Sportleiter. Das Vogelkönigschießen endet mit der Proklamation der Vogelkönige.
- Die Schützen schießen auf den Vogel (gem. Anlage 1) mit einer vom Verein bereitgehaltenen Waffe und mit der vom Verein jeweils bereitgestellten Munition.
- Es gibt einen Vogel für Schüler und Jugendliche und einen Vogel für ordentliche Mitglieder.
- Die Schützen schießen stehend aufgelegt.
- Es wird der Reihe nach geschossen. Der Vogelkönig rückt an die erste Stelle und eröffnet das Vogelschießen.
- Jeder Schütze hat jeweils nur einen Schuss je Durchgang.
- Der Schütze, der beim Aufruf seines Namens nicht im Sichtbereich der Schießaufsicht anwesend ist, verliert seinen Schuss, sobald ein nach ihm eingeteilter Schütze geschossen hat.
- Fällt eines der Teile des Vogels herunter, so wird dieses Teil dem Schützen zugesprochen, der zuletzt geschossen hat.
- Auf der Fahne des jeweiligen Vogels schießen nur noch die weiblichen Mitglieder und auf den Rumpf des jeweiligen Vogels nur noch die männlichen Mitglieder, die mindestens ein Jahr Vereinsangehörig sind.
- Fällt die Fahne des jeweiligen Vogels herunter (Die Fahne muss restlos heruntergefallen sein.), ist die Schützin die zuletzt geschossen hat Vogelkönigin bzw. Jugendvogelkönigin.
- Fällt der Rumpf des jeweiligen Vogels herunter (Der Rumpf muss restlos heruntergefallen sein.), ist der Schütze der zuletzt geschossen hat Vogelkönig bzw. Jugendvogelkönig.
- Die Proklamation der Vogelkönige findet im Anschluss an das Schiessen statt.
- Scheidet einer der proklamierten Vogelkönige aus dem Verein aus oder wird ihm/ihr die Königswürde durch Entscheidung des Ehrenrates aberkannt oder legt er/sie die Königswürde aus berechtigten Gründen nieder, tritt kein Nachfolger an seiner/seine Stelle.
- Die proklamierten Vogelkönige sind für ihr jeweiliges Amt die nächsten zwei Jahre gesperrt.
§ 8 Der Königspokal
- Den Königspokal kann jedes ordentliche Mitglied erringen, welches das 21. Lebensjahr vollendet hat und schon mal Schützenkönig bzw. Schützenkönigin war.
- Die Termine für das Königspokalschießen werden durch den 1. Sportleiter festgelegt.
- Wettbewerb: Es sind 5 Schuss KK (stehend aufgelegt) auf Wettkampfscheiben abzugeben.
- Den Königspokal erwirbt der Schütze, welcher beim Königspokalschießen die höchste Ringzahl erreicht. Bei gleicher Ringzahl entscheidet die Höhe der Ringzahl der Steckschüsse vom Königsschießen.
- Die Übergabe des Königspokals findet am Schützenfest - Sonntag statt.
§ 9 Der Adjutanten
- Der amtierende Schützenkönig und die amtierende Schützenkönigin ernennen am Schützenfest - Montag für ihr Schützenjahr, jeweils ihren 1. und 2. Adjutanten / Adjutantin.
- Scheidet einer der ernannten Adjutanten / Adjutantin aus dem Verein aus, tritt kein Nachfolger / Nachfolgerin an seiner / seine Stelle.
§ 10 Inkrafttreten
Das vorliegende Statut wurde in der Sitzung des geschäftsführenden Vorstandes am
05.02.2007 beschlossen. Damit tritt die bisherige Fassung ausser Kraft.
Ende Statut 3
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